Der Energiepass (auch: Energieausweis) gibt Aufschluss über die energetische Beschaffenheit eines Hauses. Der Energieausweis, ist mittlerweile ein unverzichtbares Dokument in der Immobilienwelt geworden. Er dient als Schlüsselindikator für die Energieeffizienz eines Gebäudes. Seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2020 und dessen jüngster Änderung, die Anfang 2024 in Kraft trat, hat sich der Stellenwert des Energieausweises weiter gefestigt.
Erfahren Sie, wann man einen Energieausweis benötigt, welche Unterschiede es gibt und wo Sie ein solches Dokument erhalten.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Der Energieausweis hilft potentiellen Käufern oder Mietern dabei, den individuellen Energiebedarf eines Gebäudes richtig einzuschätzen. Verpflichtend wird der Energiepass immer dann, wenn Eigentümer eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen möchten. Auch beim Neubau ist der Energieausweis mittlerweile Pflicht.
Tipp: Sie planen, Ihre Immobilie umfassend energetisch zu modernisieren / sanieren? Wenn Sie im Zuge dessen eine energetische Gesamtbilanzierung gemäß EnEV durchführen lassen, benötigen Sie ebenfalls einen Energieausweis.
Für Neubauten ist die Vorlage eines Energieausweises nach den aktuellen Vorgaben des GEG obligatorisch. Dies gilt auch für Bestandsgebäude, die veräußert oder neu vermietet werden. Hier bietet der Energieausweis potentiellen Käufern oder Mietern einen transparenten Einblick in den Energiebedarf und die energetische Qualität des Gebäudes.
Für Eigentümer ist der Energieausweis ein Instrument zur Identifizierung von Einsparpotenzialen und zur Wertsteigerung ihrer Immobilie. Für Käufer und Mieter hingegen ist er ein entscheidendes Kriterium, um die Energieeffizienz und damit verbundene Betriebskosten im Vorfeld abzuschätzen. Nicht zuletzt müssen auch Immobilienmakler diesen Ausweis Interessenten vorlegen können.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Der Energieausweis, dessen Gültigkeit sich auf zehn Jahre erstreckt, bietet eine detaillierte Aufschlüsselung des Energiebedarfs und der CO₂-Emissionen. Er wird auf Basis von Verbrauchsdaten erstellt und klassifiziert das Gebäude anhand einer Effizienzskala von A+ bis H. Zusätzliche Angaben zum Stand der Sanierung und inspektionspflichtigen Klimaanlagen erhöhen seine Aussagekraft.
Energieausweis: die Unterschiede
Der Energiepass ist ein vierseitiges Formular. Mieter, Pächter oder Käufer müssen ihn schon vor Vertragsabschluss einsehen können. Bei den meisten Online-Portalen gehört der Energieausweis fast immer zu den Pflichtangaben. Ohne ihn darf man dort erst gar kein Inserat erstellen.
Je nach Gebäude- oder Nutzungsart unterscheidet man zwischen:
- dem bedarfsorientierten Energiepass und
- dem verbrauchsorientierten Energiepass.
Verbrauchsorientierter Energiepass
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Energieverbrauchsausweis) berücksichtigt die in den letzten drei Jahren tatsächlich verbrauchten Energiemengen für Heizung und Warmwasserbereitung. Diese Berechnungsmethode ist simpel und nachvollziehbar, hat jedoch den Nachteil, dass das individuelle Heiz-/Verbrauchsverhalten der Mieter die Werte stark beeinflusst. Auch nicht richtig erfasste Leerstände und Gesamtnutzungflächen können die Werte verfälschen.
Der Verbrauchsausweis ist möglich für:
- Gebäude, bei denen Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt wurde oder
- das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wurde,
- Nichtwohngebäude sowie
- sämtliche Gebäude mit mehr als 5 Wohnungen.
Für ein klassisches Einfamilienhaus müssen Sie mit etwas 50 bis 100 Euro kalkulieren. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wohneinheiten können die Kosten bei rund 250 Euro liegen.
Bedarfsorientierter Energiepass
Einem Energiebedarfsausweis liegen umfangreichere Berechnungen zugrunde, in die unter anderem die Dämmung der Außenwände, die Art der Heizungsanlage und vorhandene energetische Besonderheiten einfließen. Klimadaten, Nutzerverhalten und Raumtemperatur sind dabei standardisiert und nicht am tatsächlichen Verbrauch orientiert. Somit wird also ein theoretischer Energiebedarf abgebildet.
Der bedarfsorientierte Energieausweis kommt für:
- Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen (wenn der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und danach keine energetische Sanierung mehr erfolgte)
- und Neubauten.
Was kostet ein Energieausweis?
Die aktuellen Kosten für einen Energieausweis in Deutschland variieren je nach Art des Ausweises und der Immobilie. Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Die Kosten für diese Ausweise unterscheiden sich deutlich.
Bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten kann zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden. Eine Ausnahme gilt für Gebäude, die bereits nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut oder modernisiert wurden.
Bedarfsausweis
Dieser Ausweis basiert auf einer detaillierten Analyse des Gebäudes, einschließlich des Gebäudealters, -typs und der Anlagentechnik. Die Kosten für einen Bedarfsausweis sind aufgrund des höheren Aufwands deutlich höher und können mehrere Hundert Euro betragen.
Die Online-Kosten für ein Ein- und Zweifamilienhaus liegen zwischen 100 und 200 Euro, und bei einem Vor-Ort-Termin zwischen 200 und 500 Euro. Für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten liegen die Online-Kosten zwischen 300 und 500 Euro, und bei einem Vor-Ort-Termin starten die Kosten ab 300 Euro plus eine Pauschale von 30 bis 50 Euro je Wohneinheit
Verbraucherausweis
Dieser Ausweis berücksichtigt die tatsächlich verbrauchten Energiemengen für Heizung und Warmwasserbereitung der letzten drei Jahre. Die Kosten für einen Verbrauchsausweis liegen in der Regel unter 100 Euro. Für ein Ein- und Zweifamilienhaus liegen die Online-Kosten zwischen 50 und 100 Euro, während für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten die Kosten zwischen 100 und 250 Euro liegen
Die genannten Preise sind Durchschnittswerte und können je nach Anbieter und spezifischen Anforderungen der Immobilie variieren.
Es ist wichtig, die Seriosität des Anbieters zu überprüfen, insbesondere bei Online-Angeboten.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass Immobilienmakler die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises übernehmen, wenn ein Maklervertrag abgeschlossen wird
Ausnahmen: Wer braucht keinen Energieausweis?
Von der Ausweispflicht befreit sind:
- Gebäude mit Nutzflächen unter 50m²
- Baudenkmäler
- Gebäude speziellen Charakters, wie z. B. Ställe oder Gewächshäuser
- Unregelmäßig genutzte, gekühlte, geheizte Gebäude (z. B. Ferienhäuser)
Energieausweis ausstellen lassen: so geht’s
Der Markt ist groß: Mittlerweile kann man sich relativ schnell online einen Energieausweis ausstellen lassen. Allerdings gibt es unter den Anbietern auch schwarze Schafe. Per GEG (Gebäude-Energiegesetz) dürfen nur Personen einen Energieausweis ausstellen, die eine besondere Qualifikation besitzen. Das sind beispielsweise Ingenieure, Physiker Handwerker und Architekten.
Welche Daten muss man angeben?
Zur Erstellung eines verbrauchsorientierten Energiepasses benötigen die Anbieter die konkrete Adresse, das Baujahr der Immobilie sowie der Heizung, die Anzahl Wohneinheiten, Angaben zum prozentualen Leerstand und Infos zum Energieverbrauch der letzten drei Abrechnungszeiträume. Um einen bedarfsorientierten Energiepass zu erhalten, müssen Sie konkretere Angaben – beispielsweise zur Dachform, dem Gebäudegrundriss und dem Wandaufbau machen.
Der Energieausweis enthält:
- allgemeine Angaben zum Haus
- Infos zu den verwendeten Heizstoffen (Gas, Öl, Strom etc.)
- die Energiekennwerte des Gebäudes
- eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H (bei aktuellen Ausweisen)